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Ausweise

Erforderlicher Energieausweis nach Gebäudetyp und Baujahr
Je nach Nutzung, Baujahr und Modernisierungszustand Ihres Gebäudes ist entweder ein Energieverbrauchs- oder Energiebedarfsausweis zulässig.

Die folgende Übersicht zeigt, welcher für Sie relevant ist.

Übersicht

Bestandsgebäude

Haus 5 Einheiten2_edited.png

Bestandsgebäude 

5 oder mehr Wohneinheiten

Haus 1 Einheit

Bestandsgebäude 

1-4 Wohneinheiten

Neubau

Haus Neubau

Neubau

Archiv

Bauantrag 

nach 01.11.1977

Archiv leer

Bauantrag 

vor 01.11.1977

Pflicht

mit Sanierung nach Wärmeschutzverordnung 1977

Checkbox Mit

ohne Sanierung nach Wärmeschutzverordnung 1977

Checkbox Ohne

Pflicht

Ermittelt den Energieverbrauch der letzten 3 Jahre (Heizung & Warmwasser)​

Bewertet die tatsächliche Nutzung des Gebäudes – keine technischen Berechnungen nötig

Registriert bei der Deutschen Energie-Agentur (DIBt)

10 Jahre rechtsgültig nach GEG (§ 83 ff.)

Erstellung innerhalb von 1 Tag, Versand als PDF per E-Mail

Bezahlung per Rechnung

Ermittelt den energetischen Zustand des Gebäudes anhand von Bau- und Anlagendaten

Bewertet die Energieeffizienz unabhängig vom Nutzerverhalten

Umfassende 3D-Gebäudeerfassung mit detaillierter Dateneingabe für präzise Ergebnisse

Registriert bei der Deutschen Energie-Agentur (DIBt)

10 Jahre rechtsgültig nach GEG (§ 83 ff.)

Erstellung innerhalb von 2 Tagen, Versand als PDF per E-Mail

Bezahlung per Rechnung

Grundsätzlich gilt: Der Bedarfsausweis darf immer erstellt werden. Jedoch benötigt dieser Ausweis umfassendere Daten und Informationen zu dem Gebäude. 

*Kleingewerbe gemäß § 19 UStG (Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen)

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