Ausweise
Erforderlicher Energieausweis nach Gebäudetyp und Baujahr
Je nach Nutzung, Baujahr und Modernisierungszustand Ihres Gebäudes ist entweder ein Energieverbrauchs- oder Energiebedarfsausweis zulässig.
Die folgende Übersicht zeigt, welcher für Sie relevant ist.
Übersicht
Bestandsgebäude

Bestandsgebäude
5 oder mehr Wohneinheiten

Bestandsgebäude
1-4 Wohneinheiten
Neubau

Neubau

Bauantrag
nach 01.11.1977

Bauantrag
vor 01.11.1977
Pflicht
mit Sanierung nach Wärmeschutzverordnung 1977

ohne Sanierung nach Wärmeschutzverordnung 1977

Pflicht
Ermittelt den Energieverbrauch der letzten 3 Jahre (Heizung & Warmwasser)
Bewertet die tatsächliche Nutzung des Gebäudes – keine technischen Berechnungen nötig
Registriert bei der Deutschen Energie-Agentur (DIBt)
10 Jahre rechtsgültig nach GEG (§ 83 ff.)
Erstellung innerhalb von 1 Tag, Versand als PDF per E-Mail
Bezahlung per Rechnung
Ermittelt den energetischen Zustand des Gebäudes anhand von Bau- und Anlagendaten
Bewertet die Energieeffizienz unabhängig vom Nutzerverhalten
Umfassende 3D-Gebäudeerfassung mit detaillierter Dateneingabe für präzise Ergebnisse
Registriert bei der Deutschen Energie-Agentur (DIBt)
10 Jahre rechtsgültig nach GEG (§ 83 ff.)
Erstellung innerhalb von 2 Tagen, Versand als PDF per E-Mail
Bezahlung per Rechnung
Grundsätzlich gilt: Der Bedarfsausweis darf immer erstellt werden. Jedoch benötigt dieser Ausweis umfassendere Daten und Informationen zu dem Gebäude.
*Kleingewerbe gemäß § 19 UStG (Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen)