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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter, Begriffe und Abwehrklausel

§ 2 Leistungen des Vertrages

§ 3 Erfüllung des Vertrags

§ 4 Vergütung und weitere Kosten

§ 5 Abschluss des Vertrags und Zahlungsbedingungen

§ 6 Garantien, Haftung und Gewährleistung

§ 7 Datenspeicherung

§ 8 Widerrufsrecht

§ 9 Rechtswahl & Gerichtsstand

§ 10 Salvatorische Klausel

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter, Begriffe und Abwehrklausel

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem nachfolgend genannten Anbieter und seinen Kunden über die Erstellung und Lieferung von Energieausweisen sowie ergänzende Dienstleistungen.
    Bestellungen können über den Online-Shop unter www.energieausweise-graf.de, per E-Mail oder per WhatsApp erfolgen.
    Telefonische Anfragen dienen ausschließlich der Unterstützung und Beratung und führen nicht zum unmittelbaren Vertragsschluss.

  2. Anbieter / Vertragspartner
    Energieausweise Graf – Lisa Graf
    Grenzstraße 23, 32758 Detmold, Deutschland
    Telefon: +49 (0) 5231 5682 790
    E-Mail: info@energieausweise-graf.de
    Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG (Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen).

  3. Begriffe
    a) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
    b) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
    c) Kunden sind Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen.

  4. Abwehrklausel / Rangfolge
    Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
    Individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB.

  5. Vertragssprache
    Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Leistungen des Vertrages

  1. Vertragsgegenstand
    Der Anbieter wird vom Kunden beauftragt, für ein bestimmtes Gebäude einen Energieausweis gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) zu erstellen.
    Je nach Auswahl des Kunden kann es sich dabei um einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis handeln.

  2. Leistungsumfang
    Der Anbieter erbringt – je nach gewählter Variante – insbesondere folgende Leistungen:

    • Entgegennahme und Übernahme der vom Kunden übermittelten Angaben und Unterlagen (z. B. Energieverbräuche, Baujahr, Wohnfläche, Gebäudefotos, Pläne),

    • Plausibilitätsprüfung der übermittelten Daten nach den Anforderungen des GEG 2024,

    • Berechnung der Energiekennwerte mit der zertifizierten Fachsoftware „Hottgenroth“ nach den gesetzlichen Verfahren (DIN V 18599, DIN 4108/4701),

    • Erstellung des Energieausweises mit Energieeffizienzklasse und allgemein gehaltene Empfehlungen für energetische Verbesserungen,

    • Übermittlung des Energieausweises an den Kunden in digitaler Form (PDF per E-Mail). Optional kann der Energieausweis zusätzlich in Papierform per Post zugesendet werden.

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Berechnung und Ausstellung des Energieausweises erforderlichen Daten und Unterlagen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig bereitzustellen.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die vom Kunden gemachten Angaben auf inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen; er führt ausschließlich eine Plausibilitätskontrolle im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch.

  1. Verbrauchsausweis
    Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre, die der Kunde bereitstellt.
    Der Anbieter prüft die Angaben auf Plausibilität, übernimmt jedoch keine Verantwortung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom Kunden gelieferten Verbrauchsdaten sowie Gebäudedaten.

  2. Bedarfsausweis
    Der Bedarfsausweis wird auf Grundlage der baulichen und technischen Gebäudedaten erstellt (z. B. Bauweise, Dämmstandard, Fenster, Heizung, Warmwasserbereitung).
    Diese Angaben werden vom Kunden über das Bestellformular, durch Fotos, Pläne oder sonstige Unterlagen bereitgestellt.
    Die Berechnung erfolgt ausschließlich mit der zertifizierten Fachsoftware „Hottgenroth“, unter Anwendung der jeweils gültigen DIN-Verfahren.

Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Gebäudedaten. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zu fehlerhaften Berechnungsergebnissen führen, für die der Anbieter keine Haftung übernimmt.

3.     Ersatzweise Annahmen bei fehlenden Angaben
Sind Angaben oder Unterlagen des Kunden trotz Aufforderung unvollständig, widersprüchlich oder nicht belegbar, ist der Anbieter berechtigt, zur Erstellung des Energieausweises typisierte Annahmen gemäß GEG/DIN (insbesondere DIN V 18599/DIN 4108/4701) zu treffen und baujahrs- bzw. typklassenbezogene Standardwerte zu verwenden.
Der Kunde wird hierüber informiert. Abweichungen, die sich aus später nachgereichten, genaueren Daten ergeben, gehen zu Lasten des Kunden; eine Neuberechnung/Korrektur erfolgt auf Wunsch gegen separate Vergütung gemäß § 4.

  1. Persönliche Prüfung und Verarbeitung der Daten
    Die vom Kunden übermittelten Daten werden durch einen qualifizierten Energieeffizienz-Experten weiterverarbeitet, der auf Grundlage dieser Informationen den Energieausweis erstellt.
    Die Prüfung der Daten erfolgt ausschließlich auf Plausibilität, nicht jedoch auf inhaltliche oder technische Richtigkeit.
    Es erfolgt keine automatisierte Ausstellung von Energieausweisen.

  2. Registrierung und Gültigkeit
    Alle erstellten Energieausweise werden gemäß § 97 GEG beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert und erhalten eine eindeutige Registriernummer.
    Der Energieausweis ist ab Ausstellungsdatum zehn (10) Jahre gültig.

  3. Zusatzleistungen
    Der Kunde kann auf Wunsch zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen, die gesondert vergütet werden.
    Hierzu zählen insbesondere:

    • der postalische Versand des Energieausweises in Papierform, sowie

    • Erstellung einer Exposé-Darstellung (welche jedoch keine Aushändigung des Energieausweises ersetzt)

    • eine persönliche Vor-Ort-Begehung durch den Anbieter zur Datenerfassung oder individuellen Beratung.
      Diese Zusatzleistungen sind optional und werden im Bestellprozess oder im direkten Austausch transparent ausgewiesen und berechnet.

7. Einsatz von Erfüllungsgehilfen
Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Vertrages qualifizierter Erfüllungsgehilfen zu bedienen.

§ 3 Erfüllung des Vertrags

  1. Der Anbieter erbringt seine vertragliche Hauptleistung mit der vollständigen Erstellung und Übermittlung des bestellten Energieausweises an den Kunden.
    Erfolgt die Übermittlung digital per E-Mail, gilt der Vertrag als erfüllt, sobald der Energieausweis dem Kunden im PDF-Format zur Verfügung gestellt wurde.

  2. Hat der Kunde zusätzlich den postalischen Versand gewählt, wird der Energieausweis nach Erstellung per Standardbrief versendet.
    Der postalische Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden.

  3. Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Erfüllungsgehilfen oder Partnerbüros einzusetzen, sofern die fachgerechte Ausführung gewährleistet ist. 

§ 4 Vergütung und weitere Kosten

  1. Die vom Anbieter angebotenen Preise sind Endpreise gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung, keine Ausweisung der Umsatzsteuer).
    Alle Preise beziehen sich auf die jeweils angegebene Dienstleistung (z. B. Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) und sind vor Vertragsschluss im Online-Shop oder im Bestellformular klar ersichtlich.

  2. Die angegebenen Preise beinhalten sämtliche Leistungen, die zur Erstellung und Übermittlung des Energieausweises erforderlich sind, einschließlich Registrierung beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt).

  3. Zusatzleistungen (z. B. priorisierte Bearbeitung, Erstellung Exposé-Darstellung, postalischer Versand, mehrfache Ausdrucke, Datenkorrekturen) werden gesondert angeboten und im Bestellprozess transparent ausgewiesen.

  4. Nachträgliche Änderungen des Energieausweises aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Kundendaten sind kostenpflichtig, sofern der Fehler nicht vom Anbieter zu vertreten ist.

§ 5 Abschluss des Vertrags und Zahlungsbedingungen

  1. Vertragsschluss
    Die im Online-Shop oder auf der Website dargestellten Dienstleistungen stellen ein verbindliches Angebot des Anbieters zum Abschluss eines Vertrages dar.
    Der Kunde nimmt dieses Angebot an, indem er

    • im Online-Shop auf die Schaltfläche „Kostenpflichtig bestellen“ klickt oder

    • das ausgefüllte Bestellformular per E-Mail oder WhatsApp an den Anbieter übermittelt.

Mit dem Eingang der Bestellung beim Anbieter kommt der Vertrag zustande.
Der Kunde erhält eine automatische Bestellbestätigung per E-Mail, die gleichzeitig als Auftragsbestätigung gilt.

  1. Zahlungsarten
    Der Kunde kann zwischen folgenden Zahlungsmöglichkeiten wählen:

    • Vorkasse über Stripe: Zahlung per PayPal, Apple Pay oder Kreditkarte (Visa/Mastercard).
      Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd. abgewickelt.
      Bei Auswahl dieser Zahlungsart wird der Rechnungsbetrag sofort fällig. Der Anbieter beginnt mit der Bearbeitung des Auftrags, sobald die Zahlung erfolgreich abgeschlossen wurde.

    • Zahlung auf Rechnung: Der Kunde erhält die Rechnung gemeinsam mit dem fertiggestellten Energieausweis per E-Mail. Die Zahlung ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug sofort fällig.

  2. Leistungserbringung
    Der Anbieter beginnt mit der Bearbeitung des Auftrags, sobald die Bestellung eingegangen ist.
    Bei Zahlung per Stripe erfolgt die Bearbeitung nach Zahlungseingang.
    Bei Zahlung auf Rechnung erfolgt die Bearbeitung vor Zahlungseingang, die Zahlung ist dann nach Zugang der Rechnung fällig.

  3. Fälligkeit und Verzug
    Der Rechnungsbetrag ist bei Stripe-Zahlung sofort und bei Rechnungsstellung nach Zugang der Rechnung fällig.
    Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen Verzugszinsen und Mahnkosten zu verlangen.

  4. Rechnungsstellung
    Die Rechnung wird dem Kunden ausschließlich in digitaler Form (PDF-Datei) per E-Mail übermittelt.
    Ein Versand in Papierform erfolgt nicht.

§ 6 Garantien, Haftung und Gewährleistung​

  1. Allgemeiner Haftungsausschluss
    Die Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
    o Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    o Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen,
    o Fälle der Arglist,
    o die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf,
    o im Rahmen eines ausdrücklich vereinbarten Garantieversprechens sowie
    o soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

  2. Mitwirkungspflicht und Haftung für Kundendaten
    Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Auftragserteilung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und alle erforderlichen Unterlagen (z. B. Verbrauchsdaten, Gebäudedaten, Fotos, Pläne, weitere Dokumente) bereitzustellen.
    Bei Unklarheiten oder Zweifeln hinsichtlich der Bedeutung, Herkunft oder Richtigkeit der erforderlichen Daten (z. B. Wohnfläche, Baujahr, Heizungsart, Dämmstandard, Energieverbrauch) ist der Kunde verpflichtet, vor Übermittlung Rücksprache mit dem Anbieter zu halten.
    Dies gilt insbesondere dann, wenn die angeforderten Informationen aus Abrechnungen, Plänen oder technischen Unterlagen nicht eindeutig hervorgehen.
    Unterlässt der Kunde eine Rückfrage und übermittelt fehlerhafte oder unvollständige Angaben, trägt er die alleinige Verantwortung für daraus resultierende Abweichungen oder fehlerhafte Berechnungsergebnisse.
    Der Anbieter führt eine Plausibilitätsprüfung der Kundendaten gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) durch, übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit der vom Kunden übermittelten Angaben.

  3. Haftungsausschluss bei Falschberechnung durch Falschangaben
    Für Falschangaben des Kunden oder unvollständige Daten, die zu einer fehlerhaften Berechnung oder zu einer abweichenden Einstufung in eine falsche Energieeffizienzklasse führen, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
    Insbesondere sind daraus entstehende Vermögensschäden (z. B. Wertverluste, Vertragsstrafen, Mietminderungen, Kaufsummenverhandlungen, Zinskonditionsverhandlungen oder sonstige wirtschaftliche Nachteile) ausgeschlossen.
    Dazu zählen auch:
    • finanzielle Nachteile durch den Verlust oder die Rückforderung von Fördermitteln (z. B. KfW-, BAFA- oder Landesprogramme),
    • Schäden, die dadurch entstehen, dass Fördermittel aufgrund fehlerhafter Angaben unberechtigt beansprucht werden,
    • Wertverluste, Mietminderungen oder Vertragsstrafen, die mittelbar oder unmittelbar mit den unzutreffenden Angaben des Kunden in Zusammenhang stehen,
    • Zinsänderungen oder Finanzierungskonditionen im Zusammenhang mit Banken, Versicherungen oder Kreditgebern aufgrund einer fehlerhaften Energieeffizienzklasse.

  4. Haftung für Verzögerungen
    Für Schäden, die aus Verzögerungen bei der Erstellung oder Übermittlung des Energieausweises resultieren, haftet der Anbieter nur, soweit die Verzögerung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

  5. Ausschluss mittelbarer und Folgeschäden
    Der Anbieter haftet nicht für mittelbare oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, Finanzierungskosten oder sonstige Vermögensschäden, die über die nachfolgend genannte Haftungssumme hinausgehen.

  6. Höhe der Haftung
    Die Haftung des Anbieters ist, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach begrenzt.
    Bei Verbrauchsausweisen beträgt die maximale Haftungssumme 200 €,
    bei Bedarfsausweisen 600 €.
    Die Haftungsbeschränkung gilt für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich vorvertraglicher oder deliktischer Ansprüche.
    Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  7. Haftung für Erfüllungsgehilfen
    Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

  8. Keine Garantien
    Der Anbieter übernimmt keine Garantie dafür, dass die vom Kunden auf Grundlage des ausgestellten Energieausweises getroffenen Entscheidungen (z. B. Verkauf, Vermietung oder Sanierungsmaßnahmen) die gewünschten wirtschaftlichen Ergebnisse erzielen.

§ 7 Datenspeicherung

  1. Gesetzliche Aufbewahrungspflicht
    Gemäß den §§ 83 und 84 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) ist der Anbieter verpflichtet, die für die Ausstellung des Energieausweises erforderlichen Angaben, Berechnungen und Unterlagen zu dokumentieren und aufzubewahren.
    Diese Pflicht dient der Nachvollziehbarkeit und Kontrolle der ausgestellten Energieausweise durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) oder andere zuständige Behörden.

  2. Umfang der gespeicherten Daten
    Grundlage der Datenspeicherung ist das vom Kunden übermittelte Bestellformular, das gleichzeitig der Auftragsdokumentation dient und dem Kunden per E-Mail als Bestätigung zugesandt wird.
    Innerhalb des Bestellformulars sind alle für die Erstellung des Energieausweises relevanten Daten enthalten, insbesondere:

    • Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse),

    • Gebäudedaten (Adresse, Baujahr, Nutzung, Energieversorgung),

    • Verbrauchsdaten (z. B. Heiz- und Stromverbräuche der letzten drei Jahre),

    • Fotos, Pläne und sonstige Dokumente, die zur Beurteilung des Gebäudes dienen,

    • die berechneten Energiekennwerte sowie der erstellte Energieausweis.
      Darüber hinaus werden im Rahmen der Rechnungserstellung die zur steuerrechtlichen Abwicklung notwendigen Daten (z. B. Rechnungsadresse, Leistungsbeschreibung, Zahlungsinformationen) gespeichert.

  3. Weitergabe an das DIBt und behördliche Prüfungen
    Gemäß § 97 GEG werden alle erstellten Energieausweise beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert und erhalten eine eindeutige Registriernummer.
    In diesem Zusammenhang werden die erforderlichen Angaben (z. B. Gebäudedaten, Registriernummer, Ausstellungsdatum, Art des Ausweises) an das DIBt weitergegeben.
    Der Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, die gespeicherten Dokumente und Unterlagen auf Anforderung den zuständigen Prüfstellen oder Behörden vorzulegen.

  4. Stammdaten von Stammkunden
    Für Stammkunden (z. B. wiederkehrende Auftraggeber, Hausverwaltungen oder Makler) werden zur Vereinfachung wiederkehrender Aufträge Stammdaten dauerhaft gespeichert.
    Hierzu zählen insbesondere Name bzw. Firmenname, Ansprechpartner, Kontaktdaten, Rechnungsadresse sowie individuell vereinbarte Konditionen oder Kundennummern.
    Diese Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, internen Verwaltung und Auftragszuordnung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

  5. Temporäre Speicherung angefangener Aufträge
    Unvollständige oder nicht abgeschlossene Aufträge (z. B. abgebrochene Formulareingaben oder unvollständige Datensätze) werden aus technischen Gründen für maximal vierzehn (14) Tage gespeichert.
    Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Fortsetzung oder kein Abschluss des Auftrags, werden die Daten automatisch und vollständig gelöscht.

  6. Speicherdauer
    Gesetzlich erforderliche Daten (vgl. Abs. 1–3) werden entsprechend den Vorgaben für die Dauer von zehn (10) Jahren ab Ausstellung des Energieausweises aufbewahrt.
    Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen des Anbieters (z. B. zur Abwehr von Rechtsansprüchen) einer Löschung entgegenstehen.
    Buchhaltungs- und Rechnungsdaten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gemäß § 147 AO bis zu zehn Jahre aufbewahrt.

  7. Verwendung und Zugriff
    Die gespeicherten Daten werden ausschließlich für die Dokumentation, Nachweisführung, Vertrags- und Rechnungsabwicklung sowie ggf. für behördliche Prüfungen verwendet.
    Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. an technische Dienstleister, Steuerberater oder Behörden).

  8. Datenschutz nach DSGVO
    Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
    Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, Speicherdauer und den Rechten betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch) sind in der Datenschutzerklärung unter www.energieausweise-graf.de/datenschutz abrufbar.

§ 8 Widerrufsrecht

  1. Widerrufsbelehrung
    Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
    Die Einzelheiten des Widerrufsrechts, einschließlich der Ausübung und der Folgen des Widerrufs, sind in der Widerrufsbelehrung unter www.energieausweise-graf.de/widerruf beschrieben.
    Diese Belehrung ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  2. Beginn der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist
    Bei der Bestellung eines Energieausweises handelt es sich um eine digitale Dienstleistung, die individuell auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Angaben erstellt wird.
    Der Kunde hat im Rahmen des Bestellprozesses ausdrücklich zugestimmt, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen darf.

  3. Erlöschen des Widerrufsrechts
    Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Anbieter die beauftragte Dienstleistung vollständig erbracht hat – also den Energieausweis erstellt und dem Kunden per E-Mail im PDF-Format zur Verfügung gestellt hat – bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
    Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen darf, und er seine Kenntnis darüber bestätigt hat, dass er mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter sein Widerrufsrecht verliert.

§ 9 Rechtswahl & Gerichtsstand

  1. Anwendbares Recht
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
    Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, sofern der Kunde Verbraucher ist und der Anbieter Verträge mit Kunden außerhalb Deutschlands ausdrücklich zulässt.

  2. Geltungsbereich des Angebots
    Der Anbieter bietet seine Leistungen ausschließlich Kunden mit Wohnsitz oder Firmensitz in der Bundesrepublik Deutschland an.
    Bestellungen aus dem Ausland werden nicht angenommen.
    Die Ausstellung von Energieausweisen erfolgt ausschließlich für Gebäude, die sich in Deutschland befinden.
    Eine Lieferung, Bearbeitung oder sonstige Leistung außerhalb Deutschlands ist ausgeschlossen.

  3. Gerichtsstand für Verbraucher
    Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt:
    Klagen gegen den Anbieter können nur vor dem Gericht des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Verbrauchers erhoben werden.
    Klagen des Anbieters gegen den Verbraucher erfolgen ausschließlich vor den Gerichten des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Verbrauchers.

  4. Gerichtsstand für Unternehmer
    Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters – also Detmold, Deutschland.

 

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt – soweit gesetzlich zulässig – diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Gleiches gilt für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten sollten.

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